In Österreich sind verschiedene Sozialversicherungsträger zuständig für die Krankenversicherung, wie etwa die GKK. Es gibt Kassenärzte und -ärztinnen, Wahlärzte und -ärztinnen ebenso wie Privatärzte und -ärztinnen. Der Unterschied liegt darin, dass Kassenärzte und -ärztinnen Verträge mit Krankenkassen abschließen können, Wahlärzte und -ärztinnen hingegen nicht oder nur zum Teil, wie bei Vorsorgeuntersuchungen. Im Gegensatz zu Privatärzten und -ärztinnen ist es bei einem Wahlarztbesuch jedoch möglich, sich als Patient oder Patientin einen Teil der Kosten von den Sozialversicherungsträgern rückerstatten zu lassen.
So ist der Ablauf beim Wahlarzt
Jede Patientin und jeder Patient kann sich für eine Ärztin oder Arzt ihrer oder seiner Wahl entscheiden. Vorerst trägt man die Kosten der Leistungen selbst. Jedoch ist es nach dem Arztbesuch möglich, eine Kostenerstattung bei der zuständigen Versicherung einzureichen.
Rückerstattung leicht gemacht
Welche Leistungen rückerstattet werden, finden Sie im sogenannten Leistungskatalog der jeweiligen Krankenkasse. Grundsätzlich werden durchschnittlich etwa 50 bis 60 % der Kosten rückerstattet. Beachten Sie aber, dass eine Zahlungsbestätigung oder ein sonstiger Nachweis für die Bezahlung des Wahlarztes/der Wahlärztin bei der Krankenversicherungsanstalt vorgewiesen werden muss. Privatversicherungen erstatten 80-100% der Kosten zurück.
Individuelle Behandlung ohne Wartezeit
Ein weiterer Vorteil von Wahlärztinnen und -ärzten ist die rasche Erreichbarkeit der Praxis bis hin zur online Terminvereinbarung mit 24 Stunden Service. Durch kurze Wartezeiten und mehr Gesprächszeit kann somit gut auf Ihre Bedürfnisse eingegangen werden.